Visum
Visumpflicht
Außer australischen und neuseeländischen Bürgern benötigt jedermann ein Visum.
Beschleunigtes Visumsystem
Für Touristen und Geschäftsreisende, die Staatsangehörige europäischer Länder (EU-Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Schweiz und Vatikanstadt)
sind, gilt seit 26.10.08 das Visumverfahren „eVisitor“ Abgelöst wurde damit die ETA (Electronic Travel Authority) zu beantragen.
Mit einem eVisitor-Visum dürfen Touristen und Geschäftsreisende während einem Jahr so oft wie gewünscht nach Australien einreisen, bei einer maximalen
Aufenthaltsdauer von drei Monaten pro Reise. Es kann kostenlos auf der Website der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Website der Einwanderungsbehörde
Formular zum Visumsamtrag
Fakten zum Visum (PDF)
Visum am Flughafen
An verschidenen europäischen Flughäfen finden sich Dienstleister, die Visa für Touristen und Geschäftsreisende nach Australien ausstellen, so auch am Frankfurter Flughafen.
Visainformationen bei Einwanderung
Einwanderungsinteressierte finden Informationen über das Visum und zu Fragen der Einwanderung (in Englisch) auf der Seite der Australischen Regierung:
Australische Regierung (Einwanderung)
Visumsantrag
Die Anträge für die unterschiedlichen Kategorien finden sich auf der
Website der Australischen Botschaft.
Wallstrasse 76-79, 10179 Berlin
Allgemeine Anfragen:
Tel 030 / 88 00 88 0
Fax 030 / 88 00 88 210
Offizieller Telefonservice für Visumanfragen
0190 241140
(Achtung - erhöhte Gebühr)
Matthiellistrasse 2-4/III
1040 Wien
Allgemeine Anfragen:
Tel. 01 / 50 67 40
Genf
kein Visa-Service - Anfragen und Visa-Anträge müssen über die Botschaft in Berlin/Deutschland abgewickelt werden.
Die in Genf, gilt als Vertretung bei den Vereinten Nationen und behandelt keine Anliegen aus der Schweiz.
Offizieller Telefonservice für Visumanfragen
157 56006
(Achtung - erhöhte Gebühr)
(kommerzielles Büro)
Postfach 457
3800 Interlaken
Tel. 033 / 823 09 53
Fax 033 / 823 09 52
Email:
info@aits-australia.ch
Unterlagen
Reisepaß bzw. Kinderausweis mit zwei freien Seiten und ein Paßbild.
Gebühren, Bearbeitungsdauer
Gebühren
Touristen Kurzzeitvisum ETA
Short Stay Visa
mehrere Aufenthalte je max. 3 Monate innerhalb 1 Jahr
Gebühren: EUR 20*
http://www.germany.embassy.gov.au/belngerman/Visas%5fand%5fMigration.html
* Besuchervisa [auch ETA]
* Studentenvisa
* Arbeitsvisa
* Einwandern als Partner oder Familienmitglied
* Einwandern als qualifizierte Arbeitskraft
* Rentnervisa
Touristen Langzeitvisum
Long Stay Visa
beliebig viele Aufenthalte jeweils max. 6 Monate innerhalb von 1 Jahren oder mehrfach bis zu max. 3 Monate innerhalb 4 Jahren
Im Rahmen der max. 6 Monate Aufenthalt darf auch ein Studium oder eine Sprachschule max. 3 Monaten absolviert werden, ohne daß extra ein spezielles Studienvisum eingeholt werden muss.
Gebühren: EUR 65 **
Geschäftsreise Kurzzeitvisum
Business Entry (Short Validity) ETA
mehrere Aufenthalte - jeweils max. 3 Monate - innerhalb 1 Jahr
Gebühren: EUR 20*
auch über ETA (s.o.) in Reisebüros zu erhalten!
Geschäftsreise Langzeitvisum (UC 457)
Business Long Stay ETA
mehrere Aufenthalte - jeweils max. 3 Monate
bis zum Ablaufdatum des Passes, maximal jedoch 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum
für Geschäftsreisen, inklusive Konferenzen
Gebühren: EUR 60 **
* Die meisten Reisebüros und die meisten Reiseveranstalter in Deutschland erstellen das ETA für ihre Kunden kostenlos. Jedes Reisebüro oder Fluglinie entscheidet jedoch selbstständig, ob eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird oder nicht.
** Achtung: Jeweils plus EUR 3,- für Post- und Versandgebühren!
- Visumgebühren sind nach Angaben der Botschaft nur noch ausschliesslich in Euro über Kreditkarten zu zahlen. Barzahlung wird ausschliesslich am "Immigration Counter" der australischen Botschaft in Berlin angenommen.
- Die früher übliche Zahlungsweise von Visumsanträgen per Banküberweisung oder per Online Banking ist nicht mehr möglich.
- Auf der Website der australischen Botschaft sind nahezu sämtliche Visaanträge online zum Ausdruck abrufbar. Üblicherweise befindet sich auf dem Antragsformular ein Feld für die Zahlung mit Kreditkarte. Falls in einen Antragsformular noch keine Möglichkeit zur Zahlung per Kreditkarte vorgesehen ist, steht noch ein allgemeines Formular für die Kreditkartenzahlung parat.
- Als Sicherheitsmaßnahme werden Sie gebeten beim Ausfüllen Ihres Visumantrages die 'Kartenprüfnummer' zu nennen. Es handelt sich dabei um die Nummer auf der Rückseite der Kreditkarte, die Sie im Unterschriftsfeld finden. Sie ist zusammengesetzt aus Ihrer Kreditkartennummer und drei weiteren Ziffern. Anträge ohne diese "Kartenprüfnummer" können nicht bearbeitet werden.
- Anschliessend müssen die Unterlagen zusammen mit dem Reisepass an die Botschaft versandt werden. Wir empfehlen Versand per Einschreiben.
Letzte registrierte Änderungen bei Preisen und Abwicklung: Juni 2005, Preisangaben ohne Gewähr, Bitte erkundigen Sie sich zur Absicherung auf der Website der Australischen Botschaft nach den tagsaktuellen Tarifen.
Die genannten Bestimmungen betreffen nur deutsche, österreichische und schweizer Bürger.
Die Bestimmungen für Bürger anderer Staaten erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen australischen Botschaft.
Bearbeitungsdauer
in der Regel 10 bis 15 Arbeitstage
Weitere Vorschriften
Nachweis ausreichender Finanzmittel (Angabe der Kreditkarte genügt) und ein gültiges Rückflugticket.
Die Vorschrift, wonach der Reisepaß bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein entfällt.
Botschaften in Australien
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Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
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119 Empire Circuit
Yarralumla, Canberra, ACT 2600
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Allgemeine Anfragen:
Tel (02) 62 70 19 11
Fax (02) 62 70 19 51
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Generalkonsulate in Melbourne und Sydney. Honorarkonsulate in Adelaide, Brisbane, Cairns, Darwin und Perth.
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Botschaft der Republik Österreich
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12 Talbot Street
Forrest, Canberra, ACT 2603
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Allgemeine Anfragen:
Tel. (02) 62 95 15 33
Fax (02) 62 39 67 51
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Generalkonsulate in Brisbane und Melbourne. Honorarkonsulate in Adelaide, Cairns, Hobart, Perth und Sydney.
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Australian Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft
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7 Melbourne Avenue
Forrest, Canberra, ACT 2603
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Tel :(02) 61 62 84 00
Fax: (02) 62 73 34 28
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Generalkonsulate in Melbourne und Sydney. Konsulate in Adelaide, Brisbane, Darwin, Hobart und Perth.
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